Privatinsolvenz

Als Privatperson steht Ihnen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz) genannt, die Möglichkeit offen, nach einer Zeitspanne von drei Jahren (Stand Oktober 2020), von allen Schulden, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, befreit zu werden. Diese Möglichkeit bietet die EU-Richtlinie 2019/1023. Wie lange die Regelung für Verbraucher in Kraft bleibt, kann zurzeit nicht gesagt werden. Ursprünglich war die Verfahrensdauer auf sechs Jahre angelegt. Nun haben Sie die Chance bereits nach der Hälfte der Zeit die Restschuldbefreiung zu erlangen und dass ohne weitere Bedingungen.

 

Der Privatinsolvenz geht immer ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern voraus, den wir gerne für Sie übernehmen.

 

Auch während des laufenden Verfahrens stehen wir Ihnen für Ihre Fragen stets zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen

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Alfred Spisländer - Schuldnerberatung IHK