Kontopfändung

Bei drohender oder bereits laufender Kontopfändung haben Sie die Möglichkeit sich einen Freibetrag schützen zu lassen, indem Sie Ihr bestehendes Girokonto direkt bei Ihrer Bank in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Der geschützte Freibetrag ist danach unpfändbar und Sie können über diesen verfügen.

 

Wenn Sie unterhaltsberechtigte Personen haben oder Vertreter einer Bedarfsgemeinschaft sind, besteht die Möglichkeit Ihren Freibetrag zu erhöhen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie mit einmaligen Sozialleistungen rechnen. Entsprechende Bescheinigungen stellen wir Ihnen gerne aus. Ebenso können wir den Kinderbonus als Sonderzahlung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets schützen.

 

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Wir werden Ihnen vorab gerne mitteilen, welche Unterlagen wir für die Bescheinigung benötigen.

Wir helfen Ihnen

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Alfred Spisländer - Schuldnerberatung IHK